Handyvertrag für Schüler unter 18: ist das möglich?

Handyvertrag für Schüler unter 18 – ist das möglich?

Das eigene Smartphone, am liebsten natürlich ein Top-Modell wie das Samsung Galaxy S24 oder ein Apple Phone 16. Das ist der Traum fast aller Jugendlichen. Aber kann man mit 17 schon alleine einen Handyvertrag abschließen? Wir erklären dir die Rechtslage und Vorgehensweise bei Vertragsabschlüssen im Mobilfunk.

Handyvertrag für Schüler unter 18 – Jugendtarife & spezielle Angebote für junge Leute

Bei einigen Mobilfunkanbietern gibt es spezielle Angebote für ältere Schüler und Jugendliche. Die Tarife und Smartphone Kombinationen sind speziell auf die Nutzung dieser Zielgruppe abgestimmt und bieten viele Vorteile für junge Leute. Sie können aber oft nur in einem bestimmten Alter abgeschlossen werden, zum Beispiel bis man maximal 27 Jahre alt ist – wenn man noch in Ausbildung ist. Ab welchem Alter kann man Handytarife für Schüler bzw. Jugendliche aber überhaupt abschließen und sind Verträge mit minderjährigen rechtlich bindend?

Wenn Jugendliche selbstständig einen Vertrag abschließen, ist die Überraschung bei den Eltern entsprechend groß. Erst recht, wenn sie es erst durch eine Rechnung erfahren, die ins Haus flattert. Wie kann es dazu überhaupt kommen und wie sieht die Rechtslage aus? Was kann man als Elternteil tun, wenn ein Minderjähriger einen Vertrag für einen Handytarif unterschrieben hat? Die Rechtslage in Deutschland ist in diesem Thema eindeutig. Wir haben den Überblick für dich, was die Rahmenbedingungen für Mobilfunkverträge mit unter 18 Jahren sind und was alle Beteiligten wissen müssen.

Handyvertrag für Schüler unter 18

Handyvertrag abschließen in Deutschland – Die Rechtslage im Überblick

Mit Erlaubnis der Eltern kann auch eine minderjährige Person einen Handytarif mit Vertrag abschließen. Das muss der Handytarif Anbieter aber nicht akzeptieren, da Kinder und Jugendliche rein rechtlich als nicht voll geschäftsfähig gelten. Das Unternehmen kann eine minderjährige Person – also in der Regel einen Schüler – als Vertragspartner ablehnen und stattdessen mit den Eltern einen Vertrag schließen.

In Deutschland sind Personen erst im Alter von 18 Jahren voll geschäftsfähig. Dann können Verträge selbstständig mit allen Rechten und Pflichten abgeschlossen werden. Das gilt sowohl für den Handyvertrag mit oder ohne Smartphone als auch beispielsweise die Mitgliedschaft für das Fitness Center.

Handyvertrag abschließen in Deutschland – Die Rechtslage im Überblick

Handyvertrag unter 18 – haften Eltern wirklich für Ihre Kinder? Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen in Deutschland

Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, auch wenn sie zum eigenen Nachteil ausfallen. Schutz davor gibt es nur in Ausnahmefällen, das Kleingedruckte sollte also immer in Ruhe durchgelesen werden. Dem Vertragsabschluss mit Minderjährigen sind in Deutschland klare Grenzen gesetzt. Rechtsgültige Verträge abschließen kann nur wer unbeschränkt geschäftsfähig ist oder die schriftliche Erlaubnis seines gesetzlichen Vormunds, also der Eltern, für den Vertragsschluss hat. Unbeschränkt geschäftsfähig sind in Deutschland Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wie sieht die Rechtslage also bei Minderjährigen aus, wenn zum Beispiel eine 17-jährige Person ohne Wissen der Eltern einen Handyvertrag abschließt? Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen nach § 104 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschäftsunfähigen und nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähigen Personen:

Geschäftsunfähigkeit

  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres können keinerlei rechtswirksame Verträge abschließen

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

  • Kinder bzw. Schüler ab Vollendung des 7. Lebensjahres können rechtswirksame Verträge mit der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen
Handyvertrag unter 18 – haften Eltern wirklich für Ihre Kinder? Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen in Deutschland

Der Taschengeld Paragraph

Der Paragraph 110 des BGB, auch ‚Taschengeld Paragraph‘ genannt, ist ein Sonderfall im Vertragsrecht, bei Abschlüssen mit beschränkt geschäftsfähigen Personen. Er besagt, dass Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren rechtswirksame Verträge ohne die Zustimmung der Eltern abschließen können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der im Vertrag vereinbarte Preis in vollem Umfang mit dem eigenen Taschengeld beglichen werden kann.

Eine Zahlung auf Raten, und damit sämtliche Abos mit monatlicher Bezahlung wie die Mitgliedschaft im Fitness Club, sind so ausgeschlossen und können nicht von Minderjährigen abgeschlossen werden. Auch ein Mobilfunkvertrag ist ein Abo, wofür jeden Monat eine Rate anfällt.

Der Taschengeld Paragraph

Handyvertrag unter 18 – worauf muss man achten?

Ein eigenes, neues Handy bzw. Top-Smartphone gehört heutzutage für viele junge Leute und Schüler unter 18 Jahren zum Alltag. Genutzt werden können Handytarif-Modelle für Jugendliche bzw. Schüler, aber nur mit dem Einverständnis der Eltern. In Deutschland ist die Volljährigkeit eine Voraussetzung für den Abschluss eines Handyvertrages. Das dient vor allem dem Schutz von Minderjährigen, die in den meisten Fällen kein eigenes monatliches Einkommen haben und daher ihre Vertragsverpflichtungen, also die Kosten pro Monat, nicht ohne ihre Eltern erfüllen können. Bevor sich die Eltern jedoch für einen bestimmten Handyvertrag mit oder ohne Smartphone entscheiden, sollte einiges beachtet werden:

  • Handyverträge für junge Leute sollten in erster Linie günstig und das Leistungspaket überschaubar sein.
  • Ein Handyvertrag sollte nur abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche verantwortungsbewusst ist und mit den Funktionen eines Smartphones umgehen kann.
  • Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Flatrate, also eines Pauschalangebots für Mobilfunkdienste. Der Handyvertrag kann Flatrates für verschiedene Leistungen beinhalten, wie Telefonie, SMS oder Surfen im mobilen Internet. Es gibt auch LTE-Verträge, die eine Flatrate für alle Leistungen beinhalten. Hierzu zählt auch eine Flatrate fürs Internet mit einem gewissen Kontingent an GB Datenvolumen je nach Tarif.
  • Manche Anbieter bieten auch Handyverträge für Kinder und Jugendliche – Familientarife – zu günstigen Konditionen.
  • Als Alternative für Handyverträge für Kinder und Jugendliche eignen sich auch Prepaidtarife, da hierbei nur nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet wird.
  • Ab dem Alter von 18 Jahren können junge Erwachsene dann auf ihren eigenen Namen einen neuen Tarif-Vertrag für ihr Handy abschließen. Eine Rufnummernmitnahme ist unkompliziert möglich. Es kann auch ein Vertragsinhaber-Wechsel durchgeführt werden, von einem Elternteil auf den jungen Erwachsenen
Handyvertrag unter 18 – worauf muss man achten?

Handyvertrag unter 18 – Tarife & Angebote miteinander vergleichen lohnt sich

Bevor ein Handyvertrag unterschrieben wird, empfehlen wir einen Anbietervergleich: So lässt sich häufig bares Geld sparen. Besonders geeignet für Jugendliche sind Tarife mit einem sogenannten ‚Kosten-Airbag‘. Bei diesen Tarifen kann nur eine bestimmte Summe pro Monat für Telefonie, SMS und mobiles Internet ausgegeben werden. Mehrkosten sind nahezu ausgeschlossen.

Bei der Kaufentscheidung ist der Preis des Tarifs ein wichtiges Argument. Dabei sollte aber auch der detaillierte Leistungsumfang betrachtet werden. Es gibt nämlich auch Tarif-Angebote, die nur auf den ersten Blick als günstig erscheinen. Das gesamte Preis- / Leistungsverhältnis ist daher bei der Entscheidungsfindung maßgeblich. Bei der Tarifprüfung solltest du einen Blick auf folgende Punkte werfen:

  • Kostensicherheit und umfangreiche Inklusivleistungen
  • Transparente Tarif-Strukturen
  • Kurze Vertragslaufzeiten für Flexibilität
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Gute Netzabdeckung
Handyvertrag unter 18 – Tarife & Angebote miteinander vergleichen lohnt sich

Handy-Tarife mit Flatrates im Angebot

Mit einer Handy Flatrate können Eltern ihre unter 18-jährigen Kinder jederzeit erreichen und umgekehrt; auch im Notfall. Zudem surfen Jugendliche gern im Internet. Mit einer Flatrate mit einem festen mobilen Datenpaket sind unter 18 jährige hier sehr gut ausgestattet. Ist das zur Datennutzung Inklusiv-Datenvolumen erschöpft, fallen auch keine zusätzlichen Kosten an. Das ist anders als bei einem Prepaid Tarif. Wenn das Guthaben verbraucht ist, kann das Kind im Notfall nicht mit dem Smartphone telefonieren. Es muss vorher erst wieder aufgeladen werden, um alle Funktionen nutzen zu können. Je nachdem, kann das Guthaben des Handys bereits nach einigen längeren Telefonaten erschöpft sein. Sollte sich das Alter, der Bedarf des Datenvolumens oder ähnliches verändert haben, besteht für Eltern selbstverständlich die Option den Handyvertrag zu wechseln und nach den neuen Bedürfnissen des Heranwachsenden anzupassen. Die Eltern behalten so weiterhin die Kontrolle und können das gewünschte Tarifpaket flexibel wählen.

Prepaid: Günstige Tarife für Ihr Kind

Bei jüngeren Jugendlichen ist ein Prepaidtarif eine gute Idee. So lässt sich Einfluss auf die Nutzung des Kinderhandys nehmen. Ist beispielsweise das Guthaben für die mobile Internetnutzung aufgebraucht, wird dieses durch die Eltern erst wieder neu geladen, wenn sie es wünschen. Einem unverhältnismäßig intensiven mobilen Internetkonsum kann so Einhalt geboten werden. Die telefonische Erreichbarkeit ist dadurch nicht betroffen.

Prepaid: Günstige Tarife für Ihr Kind

Handyvertrag unter 18 – was tun gegen unerwartet hohe Kosten?

Der Leistungsumfang von Handyverträgen und die damit einhergehenden Kosten sind in der Regel klar formuliert. Kosten-Airbags, das EU-Roaming und andere Punkte sorgen dafür, dass mögliche Kostenfallen beinahe ausgeschlossen sind. Dennoch gibt es sie. Wir empfehlen daher Eltern ihre Kinder und Jugendlichen darüber aufzuklären. Gut informierte Jugendliche treffen ebenso wie auch Erwachsene bessere Entscheidungen.

Außerdem kann man mit dem Sprössling beispielsweise eine Vereinbarung treffen, dass die Eltern die Grundgebühr übernehmen und der Jugendliche für mögliche weitere Kosten mit dem eigenen Taschengeld aufkommen muss. Das schult auch früh den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Budget.

Handyvertrag unter 18 – was tun gegen unerwartet hohe Kosten?

Fazit: Handyvertrag für Schüler unter 18

Ein Handyvertrag kann im Alter von unter 18 Jahren nicht rechtswirksam abgeschlossen werden. Der Versuch einen Handyvertrag ohne das Wissen der Eltern abzuschließen würde auch zu nichts führen.

Eine gemeinsame Entscheidung von Eltern und Jugendlichem zum besten Vertragsmodell kann die Lösung sein. Und gilt es zudem, den unter 18-jährigen mit einem neuen Handy auszustatten, dann bietet yourfone mit den neuwertigen & günstigeren Handys und Tablets eine attraktive Option. Diese Handys, die bis zu 200 EUR unter Marktpreis verkauft werden, sind fabrikneue Handys, die von Kunden zurückgesandt worden sind. Die Handys sind neuwertig & günstiger und sind mit dem vollen Garantieanspruch ausgestattet.