Handyvertrag für Schüler unter 18: ist das möglich?

Handyvertrag für Schüler unter 18 – worauf gilt es zu achten?

Das eigene Smartphone, am liebsten natürlich ein Top-Modell wie das Samsung Galaxy S25 oder das neue Phone 16 von Apple – das ist der Traum fast aller Jugendlichen. Aber kann man mit 17 schon allein einen Handyvertrag abschließen? Wir erklären Dir die Rechtslage und Vorgehensweise bei Vertragsabschlüssen im Mobilfunk. Hier informieren und den passenden Handytarif für Dein Kind unter 18 finden.

Handyvertrag für Schüler unter 18 – Jugendtarife & spezielle Angebote für junge Leute

Bei einigen Mobilfunkanbietern gibt es spezielle Angebote für Schüler und Jugendliche. Die Tarife und Smartphone-Kombinationen sind speziell auf die Handynutzung dieser Zielgruppe abgestimmt und bieten viele Vorteile für junge Leute. Sie können aber oft nur in einem bestimmten Alter abgeschlossen werden, zum Beispiel bis man maximal 27 Jahre alt ist – wenn man noch in Ausbildung ist. Ab welchem Alter können Handytarife für Schüler bzw. Jugendliche überhaupt abgeschlossen werden und sind Verträge mit Minderjährigen rechtlich bindend?

Wenn Jugendliche selbstständig einen Vertrag abschließen, ist die Überraschung bei den Eltern entsprechend groß. Vor allem, wenn sie es erst durch eine Rechnung erfahren, die ins Haus flattert. Wie kann es dazu überhaupt kommen und wie sieht die Rechtslage aus? Was kann man als Elternteil tun, wenn ein Minderjähriger einen Vertrag für einen Handytarif unterschrieben hat? Die Rechtslage in Deutschland ist zu diesem Thema eindeutig. Wir haben den Überblick für Dich, was die Rahmenbedingungen für Mobilfunkverträge mit unter 18 Jahren sind und was alle Beteiligten wissen müssen.

Handyvertrag für Schüler unter 18

Handyvertrag abschließen in Deutschland – Die Rechtslage im Überblick

Mit Erlaubnis der Eltern kann auch eine minderjährige Person einen Handytarif mit Vertrag abschließen. Das muss der Handytarif-Anbieter aber nicht akzeptieren, da Kinder und Jugendliche rechtlich gesehen nicht als voll geschäftsfähig gelten. Das Unternehmen kann eine minderjährige Person – also in der Regel einen Schüler – als Vertragspartner ablehnen und stattdessen mit den Eltern einen Vertrag schließen.

In Deutschland sind Personen erst im Alter von 18 Jahren voll geschäftsfähig. Dann können Verträge selbstständig mit allen Rechten und Pflichten abgeschlossen werden. Das gilt sowohl für den Handyvertrag mit oder ohne Smartphone als auch beispielsweise die Mitgliedschaft für das Fitness Center.

Handyvertrag abschließen in Deutschland – Die Rechtslage im Überblick

Handyvertrag unter 18 – haften Eltern wirklich für Ihre Kinder? Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen in Deutschland

Verträge sind grundsätzlich einzuhalten, auch wenn sie zum eigenen Nachteil ausfallen. Schutz davor gibt es nur in Ausnahmefällen, das Kleingedruckte sollte also immer in Ruhe durchgelesen werden. Dem Vertragsabschluss mit Minderjährigen sind in Deutschland klare Grenzen gesetzt. Rechtsgültige Verträge abschließen kann nur wer unbeschränkt geschäftsfähig ist oder die schriftliche Erlaubnis seines gesetzlichen Vormunds, z. B. der Eltern, für den Vertragsschluss hat. Unbeschränkt geschäftsfähig sind in Deutschland Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wie sieht die Rechtslage also bei Minderjährigen aus, wenn zum Beispiel eine 17-jährige Person ohne Wissen der Eltern einen Handyvertrag abschließt? Das deutsche Rechtssystem unterscheidet zwischen nach § 104 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geschäftsunfähigen und nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähigen Personen:

Geschäftsunfähigkeit

  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres können keinerlei rechtswirksame Verträge abschließen

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

  • Kinder bzw. Schüler ab Vollendung des 7. Lebensjahres können rechtswirksame Verträge mit der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen
Handyvertrag unter 18 – haften Eltern wirklich für Ihre Kinder? Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen in Deutschland

Der Taschengeld Paragraph

Der Paragraph 110 des BGB, auch ‚Taschengeld Paragraph‘ genannt, ist ein Sonderfall im Vertragsrecht, bei Abschlüssen mit beschränkt geschäftsfähigen Personen. Er besagt, dass Jugendliche zwischen 7 und 17 Jahren rechtswirksame Verträge ohne die Zustimmung der Eltern abschließen können. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der im Vertrag vereinbarte Preis in vollem Umfang mit dem eigenen Taschengeld des Minderjährigen beglichen werden kann.

Eine Zahlung auf Raten, und damit sämtliche Abos mit monatlicher Bezahlung wie die Mitgliedschaft im Fitness Club, sind so ausgeschlossen und können nicht von Minderjährigen abgeschlossen werden. Auch ein Mobilfunkvertrag ist ein Abonnement, wofür jeden Monat eine Rate anfällt, und ist daher nicht Teil des Taschengeld Paragraphen.

Der Taschengeld Paragraph

Handyvertrag für Kinder und Jugendliche unter 18 – worauf muss man achten?

Ein eigenes, neues Handy bzw. Top-Smartphone gehört heutzutage für viele junge Menschen – sei es bei Studenten oder heranwachsenden Schülern bzw. Kindern unter 18 Jahren – zum Alltag. Genutzt werden können Handytarif-Modelle für Jugendliche bzw. Schüler, aber nur mit dem Einverständnis der Eltern. In Deutschland ist die Volljährigkeit eine Voraussetzung für den Abschluss eines Handyvertrages. Das dient vor allem dem Schutz von Minderjährigen, die in den meisten Fällen kein eigenes monatliches Einkommen haben und daher ihre Vertragsverpflichtungen, also die Kosten pro Monat, nicht ohne ihre Eltern erfüllen können. Bevor sich die Eltern jedoch für einen bestimmten Handyvertrag mit oder ohne Smartphone für ihr Kind entscheiden, sollte einiges beachtet werden:

  • Handyverträge für junge Leute sollten in erster Linie günstig und das Leistungspaket überschaubar sein.
  • Ein Handyvertrag sollte nur abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche verantwortungsbewusst ist und mit den Funktionen eines Smartphones umgehen kann.
  • Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Flatrate, also eines Pauschalangebots für Mobilfunkdienste. Der Handyvertrag kann Flatrates für verschiedene Leistungen beinhalten, wie Telefonie, SMS oder Surfen im mobilen Internet. Es gibt auch Handytarife, die eine Flatrate für alle Leistungen beinhalten. Hierzu zählt auch eine Flatrate fürs Internet mit einem gewissen Kontingent an GB-Datenvolumen je nach Tarif.
  • Als Alternative für Handyverträge für Kinder und Jugendliche eignen sich auch Prepaid-Tarife, da hierbei nur nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet wird.
  • Ab dem Alter von 18 Jahren können junge Erwachsene dann auf ihren eigenen Namen einen neuen Tarif-Vertrag für ihr Handy abschließen. Eine Rufnummernmitnahme ist unkompliziert möglich. Es kann auch ein Vertragsinhaber-Wechsel durchgeführt werden, z. B. von einem Elternteil auf den jungen Erwachsenen.
Handyvertrag unter 18 – worauf muss man achten?

Handyvertrag für Kinder unter 18 – Tarife & Angebote miteinander vergleichen lohnt sich

Bevor ein Handyvertrag unterschrieben wird, empfehlen wir einen Anbietervergleich: So lässt sich häufig bares Geld sparen. Besonders geeignet für Jugendliche sind Tarife mit einem sogenannten ‚Kosten-Airbag‘. Bei diesen Tarifen kann nur eine bestimmte Summe pro Monat für Telefonie, SMS und mobiles Internet ausgegeben werden. Mehrkosten sind nahezu ausgeschlossen bzw. können häufig über die Servicewelt des Anbieters gesperrt werden.

Bei der Kaufentscheidung ist der Preis des Tarifs ein wichtiges Argument. Dabei sollte aber auch der detaillierte Leistungsumfang betrachtet werden. Es gibt nämlich auch Tarif-Angebote, die nur auf den ersten Blick als günstig erscheinen. Das gesamte Preis-Leistungsverhältnis ist daher bei der Entscheidungsfindung maßgeblich. Bei der Tarifprüfung solltest Du einen Blick auf folgende Punkte werfen:

  • Kostensicherheit und umfangreiche Inklusivleistungen
  • Transparente Handytarif-Strukturen
  • Kurze Vertragslaufzeiten für Flexibilität
  • Gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
  • Gute Netzabdeckung
Handyvertrag unter 18 – Tarife & Angebote miteinander vergleichen lohnt sich

Handytarife für Kinder und Jugendliche mit Flatrates im Angebot

Mit einer Handy-Flatrate können Eltern ihre unter 18-jährigen Kinder jederzeit erreichen und umgekehrt; auch im Notfall. Zudem surfen heranwachsende Kinder bzw. Jugendliche gern im Internet. Mit einer Flatrate mit einem festen mobilen Datenpaket sind unter 18-Jährige hier sehr gut ausgestattet. Ist das zur Datennutzung inklusive GB-Datenvolumen erschöpft, fallen auch keine zusätzlichen Kosten an. Das ist anders als bei einem Prepaid-Tarif. Wenn das Guthaben verbraucht ist, kann das Kind im Notfall nicht mit dem Smartphone telefonieren. Es muss vorher erst wieder aufgeladen werden, um alle Funktionen nutzen zu können. Je nach Höhe des Guthabens des Handys bereits nach einigen längeren Telefonaten erschöpft sein. Sollte sich das Alter, der Bedarf des Datenvolumens oder ähnliches verändert haben, besteht für Eltern selbstverständlich die Option den Handyvertrag zu wechseln und den Handytarif an die neuen Bedürfnisse des Kindes anzupassen. Die Eltern behalten so weiterhin die Kontrolle und können das gewünschte Tarifpaket mit SIM-Karte flexibel wählen.

2 GB
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Auch mit alten Handys kompatibel

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Auch mit alten Handys kompatibel

Die yourfone 5G-Technologie entfaltet ihre volle Leistungsfähigkeit mit den neuesten Smartphones. yourfone lässt sich aber auch mit nutzen.

Handyvertrag für Schüler mit Smartphone

Wenn Dein Kind sein erstes Handy bekommen soll oder sein bisheriges Handy kaputtgegangen ist, so lohnt es sich, Gedanken über einen neuen Handyvertrag für Schüler mit neuem Handy zu machen. Hier gibt es besonders bei yourfone preiswerte Bundle-Angebote mit verschiedensten GB-Datenpaketen in Verbindung mit umfangreichen Allnet-Flats.
Achte beim Vertragsabschluss mit Handy für Dein Kind unter 18 auf folgende Punkte:

  • Smartphone: Wähle hier ganz nach individuellen Wünschen das entsprechende Handy aus. Es sollte gut in die Hand des Schülers passen und von der Bedienung einfach sein. Bei heranwachsenden Jugendlichen spielen Punkte wie die Marke, Neuheit des Gerätes, Farbe etc. auch eine wichtige Rolle.
  • Laufzeit: Handyverträge mit Handy, egal ob für Schüler oder Erwachsene, haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
  • Datenvolumen: Schätze hier den Bedarf Deines Kindes möglichst realistisch ein, da ein flexibler Tarifwechsel aufgrund Mindestvertragslaufzeit nicht ohne weiteres möglich ist.
  • Kostenkontrolle: Achte bei den Allnet-Flat-Tarifen darauf die Datenautomatik bei Bedarf zu deaktivieren.
  • Netzabdeckung: Welches Netz soll der Handyvertrag für den Schüler haben?

Am besten wählst Du den Handyvertrag mit Smartphone mit Deinem Kind gemeinsam aus, um sicherzustellen, dass er den Bedürfnissen entspricht und das Budget nicht überlastet.

Prepaid-Tarife: die günstige Alternative für Dein Kind

Bei jüngeren Jugendlichen ist ein Prepaid-Tarif eine gute Idee. So lässt sich als Elternteil Einfluss auf die Nutzung des Kinderhandys nehmen. Ist beispielsweise das Guthaben der Prepaid-Karte für die mobile Internetnutzung aufgebraucht, kannst Du als Elternteil entscheiden, wann und ob es wieder aufgeladen wird. Dies verhindert einen übermäßigen mobilen Internetkonsum und fördert gleichzeitig einen verantwortungsbewusstes Nutzungsverhalten Deines Kindes. Die telefonische Erreichbarkeit bleibt auch bei aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben jederzeit gewährleistet, was ein positiver Sicherheitsaspekt ist.

Prepaid: Günstige Tarife für Ihr Kind

Häufige Fragen in Verbindung mit einem Handyvertrag für Schüler unter 18

Kann man unter 18 einen Handyvertrag machen?
Grundsätzlich gilt: Minderjährige sind erst mit Erreichung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig und können vorher keinen eigenen Handvertrag abschließen. Allerdings besteht die Option, dass Eltern für ihre Kinder einen Handyvertrag abschließen. Je nach Anbieter gibt es z.T. spezielle Kinder-Tarife. yourfone bietet zwar keine Kinder-Tarife an, dafür aber äußerst attraktive Allnet-Flat-Tarife zu günstigen Preisen. Auch besteht für yourfone Kunden die Möglichkeit eine Zusatzkarte zum bestehenden Vertrag hinzuzubuchen, was eine weitere kostengünstige Alternative ist.

Welcher Handyvertrag für Schüler?
Handytarife, welche eine umfangreiche Kostenkontrolle ermöglichen und ein stimmiges Gesamtangebot umfassen, sind ideal für Schüler. Mit beispielsweise Prepaid-Tarifen hast Du als Elternteil die völlige Kostenkontrolle. Allerdings werden Prepaid-Tarife nicht mehr von allen Mobilfunkdienstleistern angeboten. Alternativ gibt es bei manchen Anbietern exklusive Junge Leute Tarife.

Bei yourfone erwarten Dich und Dein Kind attraktive Allnet-Flat-Angebote mit einer SMS-Flat, Telefonie-Flat und GB-Datenvolumen in 5G-Highspeed. Wähle hier Deinen gewünschten Handyvertrag für Schüler, ganz nach den individuellen Bedürfnissen Deines Heranwachsenden und sicher Dir dank monatlich kündbaren Tarifen ein Maximum an Flexibilität und Kontrolle.

Welches Datenvolumen für Kinder und Schüler unter 18?
Achte bei der Auswahl des Handytarifs für Dein Kind auf ein ausreichend großes GB-Datenvolumen. Hier gilt als grobe Faustregel, jüngere Kinder benötigen ein eher ein niedriges Datenvolumen, da sie z.T. nur begrenzt surfen und chatten. Ältere Kinder unter 18 benötigen hingegen ein höheres GB-Datenvolumen, da sie häufig unterwegs Videos schauen, im Internet surfen, uvm. Bei yourfone gibt es für jedes Bedürfnis passende Handyverträge mit unterschiedlichen Datenvolumina. Diese kannst Du flexibel monatlich kündigen oder zusätzliche GB hinzubuchen.

Handyvertrag unter 18 – was tun gegen unerwartet hohe Kosten?

Der Leistungsumfang von Handyverträgen und die damit einhergehenden Kosten sind in der Regel klar formuliert. Kosten-Airbags, das EU-Roaming und andere Punkte sorgen dafür, dass mögliche Kostenfallen beinahe ausgeschlossen sind. Dennoch gibt es sie. Wir empfehlen daher Eltern ihre Kinder und Jugendlichen darüber aufzuklären. Gut informierte Jugendliche treffen ebenso wie auch Erwachsene bessere Entscheidungen.

Außerdem kannst Du mit Deinem Sprössling beispielsweise eine Vereinbarung treffen, dass die Eltern die Grundgebühr übernehmen und der Jugendliche für mögliche weitere Kosten mit dem eigenen Taschengeld aufkommen muss. Das schult auch früh den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Budget.

Handyvertrag unter 18 – was tun gegen unerwartet hohe Kosten?

Fazit: Handyvertrag für Schüler unter 18

Ein Handyvertrag kann im Alter von unter 18 Jahren nicht rechtswirksam abgeschlossen werden. Eine gemeinsame Entscheidung von Eltern und dem Schüler bzw. zum besten Vertragsmodell kann die Lösung sein. Soll ein Minderjähriger zudem mit einem neuen Handy ausgestattet werden, bietet yourfone attraktive Bundle-Angebote in Kombination mit verschiedenen Allnet-Flatrates. Wähle hier den passenden Tarif mit Smartphone, ganz nach dem individuellen Bedarf Deines Kindes.